Es ist wieder soweit und der Winter lockt uns mit frischem Schnee und Sonnenschein nach draußen. Die Steiermark und die Region um Graz bieten eine große Menge an Freizeitaktivitäten im Winter, darunter zum Beispiel Langlaufen, Rodeln, Skifahren, aber auch Schneeschuhwandern oder Hillboarding.
Doch leider bringt die weiße Pracht auch ein leidiges Thema mit sich, nämlich den Winterdienst.
Doch wie sieht der Winterdienst in Steiermark aus und worauf muss ich als Grundstückseigentümer oder auch Mieter achten?
Warum Winterdienst?
Mit dem Winterdienst wird dafür gesorgt, dass die Straßen befahrbar bleiben und die Eisglätte bekämpft wird, damit alle Regionen erreicht und versorgt werden können. So trägt man dazu bei, dass die Verkehrssicherheit aufrechterhalten wird und auch im Winter die Straßen befahrbar bleiben und Unfälle weitestgehend vermieden werden.
Worauf muss ich beim Winterdienst Steiermark achten?
Eigentümer haften prinzipiell für alle Unfälle, die aufgrund von Schnee und Eis auf ihrem Grundstück oder auch auf den Gehwegen davor passieren. Sind Sie nicht der Eigentümer, sondern der Mieter, überträgt sich die Verantwortung für den Winterdienst grundsätzlich auf Sie und sollte im Mietvertrag geregelt sein. Stürzt ein Fußgänger also vor Ihrem Grundstück, kann er auf Schadensersatz klagen. Außerdem setzen einige Gemeinden Geldbußen ein, um dafür zu sorgen, dass Gehwege rechtzeitig geräumt sind. Normalerweise müssen Sie dafür sorgen, dass die Wege, Zufahrten, etc. zu Ihrem Grundstück von Montag bis Samstag von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr geräumt sind. Erkundigen Sie sich allerdings bei Ihrer Gemeinde genau, welche Zeiten gelten.
Woraus setzt sich der Winterdienst normalerweise zusammen?
Normalerweise setzt sich der Winterdienst Steiermark aus folgenden Punkten zusammen:
- Schneeräumung: Hierbei gilt es, direkt nach dem Schneefall Bürgersteige so zu räumen, dass sie problemlos passiert werden können. Oft reicht einmal am Tag Schneeschippen hier nicht.
- Streuen: Nach der Schneeräumung sollte man streuen, damit sich keine Eisschicht bildet. Als Streugut können Sand, Asche und Splitt verwendet werden. Ob Salz zum Einsatz kommen darf, sollten Sie bei Ihrer Gemeinde erfragen. In den meisten Fällen ist das nicht der Fall.
Es ist auch wichtig zu wissen, dass Berufstätige, ältere Menschen, Kranke und Behinderte nicht automatisch vom Winterdienst befreit sind. Es kann also zu erheblichen organisatorischen Problemen kommen, denn oft verlangt die Gemeinde, dass sie für einen Vertreter sorgen, wenn Sie selbst den Winterdienst nicht übernehmen können.
Wer also verhindert ist, Schneeräumung und Winterdienst Steiermark selbst auszuführen oder lieber auf Nummer sicher gehen möchte, sollte in Erwägung ziehen, sich professionelle Hilfe zu suchen und einen Räumdienst zu beauftragen. Vor allem dann, wenn Sie sich nicht sicher sind, dass Sie alle anfallenden Arbeiten zuverlässig und regelmäßig erfüllen können.
Hierbei helfen wir Ihnen gern!